LED Licht
Sprungzeitanzeige
grosse Trampolin
Hüpfen und springen wie ein Frosch ...
Das Bungee Trampolin ist für Kinder und Jugendliche garantiert ein Riesenspass.
Jeder Springer bestimmt selber wie hoch er springen möchte. Je mehr kraft beim Abstossen auf dem Trampolin angewendet wird, desto höher geht’s hinaus.
Nach ein par Übungssprüngen und etwas Mut sind Sprünge über 6m Höhe problemlos möglich. Dabei wird der Springer durch die speziellen Bungee Seile unterstütz. Der Sitzgurt gibt dem Springer die nötige Sicherheit und ist demzufolge völlig ungefährlich.
Geübte Springer können bereits nach kurzer Zeit tollkühne Saltos vorführen. Die Trampoline mit einem Durchmesser von über 3m sorgen dabei für einen ordentlichen Aufwärtsschub und die Gummiseile fangen die Springer immer wieder sicher und sanft auf.
Das Gefühl der Schwerelosigkeit kommt dabei in luftiger Höhe nicht zu kurz.
Das Bungee Trampolin aus Trampolin und Bungee ist zu gleich für Spass und Sport.
Unser Bungee Trampolin "jumping frog" kann auch gemietet werden.
Das Bungee-Trampolin wird durch zwei Personen betreut.
Ein aktuelles TÜV Gutachten ein Baubuch gemäss EN13814 und die Versicherungen sind vorhanden.
Allfällige Bewilligungen von öffentlichem Grund gehört in den Verantwortungsbereich des Mieters.
im Preis inkl.:
- Auf und Abbau (je ca.2.5h / 2 Pers.)
- Zwei Betreuungspersonen
- Gewerbebewilligung Kanton ZH
- TÜV geprüfte Anlage
- Betriebshaftpflichtversicherung
Von Ihnen benötigen wir:
- Einen geraden Untergrund, ca.12mx12m
- Zufahrt für Lieferwagen
- Stromanschluss 230V/16A
- Viele Kinder und gutes Wetter
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Kostenanfrage.
Wir würden uns freuen, an Ihrem Anlass teilnehmen zu dürfen und den Kindern eine Freude zu machen.
Alle Attraktionen und Spielgeräte mit einer Höhe ab fünf Metern müssen ein aktuelles TÜV-Gutachten und ein Baubuch nach EN 13814 vorweisen können.
Gerne möchten wir uns, Jürg und Sandra Simon, kurz vorstellen.
Einige kennen uns bereits, da wir mit der Schaustellerfamilie Claudia und Ernst Rodel verwandt sind und sie manchmal auf den Plätzen bei der Arbeit unterstützen.
Ab der Saison 2019 werden wir mit einem Bungee Trampolin reisen.
Das Geschäft wurde im Winter 2018/19 zum „jumping frog“ thematisiert und mit Led Licht versehen.
Nach einem guten Start mit dem Bungee Trampolin im Sommer 2019, möchten wir weiterhin die Kinderherzen mit unserer Attraktion erfreuen.
In der Winterpause 2019/2020 wurde noch mehr LED-Licht verbaut und der Auf-und Abbau optimiert.
Leider ist auch uns das Corona-Virus auf die Saison 2020 in die quere gekommen. Seit dem steht unser "jumping frog" zu hause. Wir hoffen natürlich im 2021 die Kinder mit unserem Bungee-Trampolin wieder zu erfreuen.
Nach fast zwei Jahren stillstand freuen wir uns auf die Saison 2022 und hoffen auf viele Spieltage.
Vielen Dank allen Platzverantwortlichen für die erfolgreiche Saison 2022.
Vielen Dank allen Besucher und Platzmeister für das erfolgreiche Jahr 2023
Binzacherweg 63
8166 Niederweningen
Tel.: 079 - 322 38 19
jumpingfrog@simonline.ch
www.simonline.ch
- Alle unnötigen und gefährlichen Gegenstände sind vor der Benützung zurückzulassen
- Schuhe ausziehen
- Springer muss sich seitlich an den Elastikseilen festhalten
- Springer muss die Vorschriften und Spielregeln einhalten
- Springer muss jederzeit den Anweisungen des Personals Folge leisten
- Ein Salto ist nur mit Bewilligung der Aufsichtsperson erlaubt
- Es ist darauf zu achten, dass immer mittig auf dem Trampolin gesprungen wird
- Nach Spielende nicht vom Trampolin hinunterspringen
- Zuschauer müssen sich während des Betriebes ausserhalb des Gerätebereiches aufhalten
- Springer die zu klein oder zu gross für die Gurte sind, sind vom Springen auszuschliessen
- Kinder unter 6 Jahren dürfen nur unter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten die Anlage benutzen
Folgende Personen sind vom Springen ausgeschlossen !
- Personen die unter Gleichgewichtsstörungen leiden
- Personen die unter Herz-Kreislaufproblemen leiden
- Personen die eine Nacken- oder Genickverletzung hatten
- Personen mit Knochenbrüchen (besonders Schulter- oder Armfrakturen)
- Schwangere
- Personen die unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss (auch Medikamente) stehen ist das Springen grundsätzlich zu untersagen